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In Düsseldorf ist der Eigentümer für den Gehweg vor seinem Grundstück verantwortlich. Er muss werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr einen mindestens einen Meter breiten Streifen von Schnee und Eis freihalten. Diese Pflicht kann er an Mieter oder einen Dienstleister übertragen – die Verantwortung für die Kontrolle bleibt aber bei ihm.
Stadt oder Anlieger: Wer räumt was?
Die AWISTA räumt im Auftrag der Stadt die wichtigen Straßen: Hauptverkehrsstraßen, Strecken mit Bus und Bahn, Hauptradwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Stellen. Für Gehwege, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Straßen sind dagegen die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zuständig. Das gilt auch für unbebaute Grundstücke und Garagengrundstücke.
Was die Düsseldorfer Straßenreinigungssatzung verlangt
- Breite: mindestens 1 Meter, damit zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen.
- Zeiten: werktags 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr.
- Zuwege: falls vorhanden auch der Weg zu einer Bushaltestelle oder einem Depotcontainer.
- Streumittel: Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat.
Wichtig: Auch Calciumchlorid und andere „alternative“ Auftaumittel zählen als Salz und sind auf Gehwegen nicht erlaubt. Salz schadet Bäumen und darf nicht auf Baumscheiben oder Grünflächen gelangen.
Kann der Eigentümer die Pflicht abgeben?
Ja. Eigentümer können den Winterdienst über den Mietvertrag, die Hausordnung oder einen beauftragten Hausmeisterdienst übertragen. In der Praxis hat jede Variante Schwächen:
- Mieter: Die Regelung muss wirksam vereinbart sein. Ist ein Mieter krank, im Urlaub oder berufstätig, muss er selbst für Ersatz sorgen – das klappt selten zuverlässig.
- Hausverwaltung: Verwalter organisieren den Winterdienst meist im Auftrag der Eigentümer, räumen aber nicht selbst.
- Dienstleister: Die zuverlässigste Lösung, weil Einsatzbereitschaft, Streumittel und Dokumentation geregelt sind.
In jedem Fall gilt: Wer die Aufgabe abgibt, muss stichprobenartig prüfen, ob sie erledigt wird. Bei einem Unfall wird genau diese Kontrolle geprüft.
Was passiert, wenn niemand räumt?
Stürzt ein Passant auf einem ungeräumten Gehweg, kann er Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Haften kann der Eigentümer, der Verwalter oder derjenige, dem die Pflicht wirksam übertragen wurde. Entscheidend ist oft, wer nachweisen kann, dass rechtzeitig geräumt und gestreut wurde. Deshalb ist eine Dokumentation mit Datum, Uhrzeit und Fotos so wertvoll.
Checkliste für Eigentümer und Verwalter
- Zuständigkeit schriftlich regeln (Mietvertrag, Hausordnung oder Dienstleistungsvertrag)
- Vertretung bei Krankheit und Urlaub festlegen
- Salzfreie Streumittel und Schneeschieber bereitstellen
- Einsätze dokumentieren lassen
- Regelmäßig kontrollieren, ob geräumt wurde
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Fresh Flush übernimmt den Winterdienst für Wohnanlagen, Gewerbeobjekte und Hotels in Düsseldorf, Neuss, Meerbusch und Umgebung. Wir räumen und streuen nach den Vorgaben der Satzung und dokumentieren jeden Einsatz mit Fotos. Für Hausverwaltungen bündeln wir alle Objekte bei einem Ansprechpartner. Jetzt kostenloses Angebot anfordern.
