Anfrage
Ratgeber · Recht & Kosten

Welche Nebenkosten darf man umlegen? Reinigung, Hausmeister und Gartenpflege im Überblick

Welche Kosten für Gebäudereinigung, Hausmeister, Gartenpflege und Winterdienst dürfen Vermieter umlegen – und welche nicht? Der Überblick nach § 2 BetrKV.

Von , GeschäftsführerStand: 3 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Die wichtigsten Positionen im Überblick
  2. Gebäudereinigung: Was zählt, was nicht?
  3. Hausmeisterkosten: der häufigste Streitpunkt
  4. Warum eine saubere Rechnung so wichtig ist
  5. Voraussetzung: der Mietvertrag
  6. Abrechnungssichere Leistungen von Fresh Flush

Laufende Kosten für Gebäudereinigung, Gartenpflege und Hausmeister dürfen Vermieter auf Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Grundlage ist § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Nicht umlagefähig sind dagegen Reparaturen, Instandhaltung, Verwaltung und einmalige Sonderreinigungen.

Die wichtigsten Positionen im Überblick

Leistung § 2 BetrKV Umlagefähig Was dazugehört
Gebäudereinigung Nr. 9 ja Gemeinsam genutzte Bereiche: Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Waschküche, Aufzugskabine
Gartenpflege Nr. 10 ja Rasen, Beete, Gehölze, Spielplätze, private Wege und Zufahrten
Winterdienst Nr. 8 (Straßenreinigung) in der Regel ja Räumen und Streuen der Gehwege
Beleuchtung Nr. 11 ja Strom für Treppenhaus-, Keller- und Außenbeleuchtung
Hauswart / Hausmeister Nr. 14 teilweise Laufende Tätigkeiten wie Kontrollgänge, Pflege, Aufsicht
Reparaturen, Renovierung – nein Instandhaltung und Instandsetzung trägt der Eigentümer
Sonderreinigung (z. B. Baustaub) – nein Einmalige Kosten, keine laufenden Betriebskosten

Gebäudereinigung: Was zählt, was nicht?

Umlagefähig ist die Reinigung aller Bereiche, die Bewohner gemeinsam nutzen – also Treppenhaus, Flure, Keller, Dachboden und die Aufzugskabine. Egal ist, ob eigenes Personal oder eine Reinigungsfirma reinigt. Die Reinigung von Außenanlagen gehört dagegen zur Gartenpflege.

Eine Endreinigung nach Bauarbeiten oder Sanierung ist nicht umlagefähig. Sie ist eine einmalige Ausgabe und kein laufender Betriebskostenposten.

Hausmeisterkosten: der häufigste Streitpunkt

Die Kosten für einen Hausmeister sind nur für laufende Tätigkeiten umlagefähig. Dazu gehören Kontrollgänge, das Überwachen der Haustechnik oder die Pflege der Anlagen.

Nicht umlagefähig sind Anteile für:

  • Reparaturen und Instandsetzung
  • Schönheitsreparaturen
  • Verwaltungsaufgaben wie Wohnungsübergaben oder Mieterkommunikation

Außerdem gilt: Übernimmt der Hausmeister Reinigung oder Gartenpflege, dürfen diese Leistungen nicht zusätzlich einzeln abgerechnet werden. Sonst würde der Mieter doppelt zahlen.

Warum eine saubere Rechnung so wichtig ist

Bietet ein Dienstleister Hausmeister, Reinigung und kleine Reparaturen aus einer Hand an, muss die Rechnung die Leistungen trennen. Nur so kann der Verwalter die umlagefähigen Anteile korrekt in die Nebenkostenabrechnung übernehmen. Pauschale Gesamtbeträge führen oft zu Einsprüchen von Mietern.

Voraussetzung: der Mietvertrag

Umlegen dürfen Vermieter nur, was im Mietvertrag vereinbart ist. Üblich ist ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung. Positionen unter „Sonstige Betriebskosten“ müssen einzeln benannt werden, sonst sind sie in der Regel nicht umlagefähig.

Abrechnungssichere Leistungen von Fresh Flush

Fresh Flush betreut Wohnanlagen und Objekte von Hausverwaltungen in Düsseldorf und Umgebung. Unsere Rechnungen trennen Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeisterleistungen und Reparaturen klar voneinander. So übernehmen Sie die Beträge ohne Nacharbeit in die Nebenkostenabrechnung. Jetzt kostenloses Angebot anfordern.

Aus unserer Arbeit

Echte Fotos aus unseren Einsätzen in Düsseldorf und Umgebung.

  • Gereinigte Treppe mit grauen Natursteinstufen und Metallgeländer in einem Treppenhaus, Düsseldorf-Gerresheim Nachher
    Treppenstufen, Setzstufen und Sockel nach der Treppenhausreinigung.Düsseldorf-Gerresheim
  • Gepflegte Baumscheibe und gekehrter Gehweg vor einem Wohnhaus in Düsseldorf, Düsseldorf-Unterbilk Nachher
    Baumscheibe von Unkraut befreit, Gehweg gekehrt – Außenpflege vor einem Wohnhaus.Düsseldorf-Unterbilk
  • Gepflegter Gehweg entlang eines Hauses mit sauberem Sockelbereich, Düsseldorf-Unterbilk Nachher
    Gehweg und Sockelbereich nach der mechanischen Unkrautentfernung.Düsseldorf-Unterbilk

Kostenloses, unverbindliches Angebot

Wir sehen uns Ihr Objekt an und erstellen Ihnen ein transparentes Angebot, das genau zu Ihren Anforderungen passt. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden (werktags).

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Darf der Vermieter die Fensterreinigung umlegen?

Die Reinigung der Fenster in gemeinsam genutzten Bereichen wie dem Treppenhaus gehört zur Gebäudereinigung. Die Fenster in den Wohnungen reinigt jeder Mieter selbst.

Ist der Winterdienst umlagefähig, auch wenn eine Firma ihn übernimmt?

In der Regel ja, sofern der Mietvertrag die Position vorsieht.

Kann der Hausmeister Reparaturen machen?

Ja, aber diese Kosten trägt der Eigentümer. Sie müssen in der Rechnung getrennt ausgewiesen werden.