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In den meisten Mehrfamilienhäusern reicht eine Reinigung pro Woche. Bei viel Durchgangsverkehr, Gewerbe im Haus oder Kinderwagen im Flur sind zwei Termine sinnvoll. Was die Reinigung kostet, hängt vor allem von Etagenzahl, Bodenbelag und Leistungsumfang ab – ein klares Leistungsverzeichnis ist deshalb wichtiger als der Preis pro Termin.
Wie oft sollte das Treppenhaus gereinigt werden?
| Objekt | Empfohlener Turnus |
|---|---|
| Kleines Mehrfamilienhaus (bis 6 Parteien) | alle 1–2 Wochen |
| Wohnanlage ab ca. 10 Parteien | wöchentlich |
| Gemischt genutztes Haus mit Praxis oder Büro | 2× pro Woche |
| Bürogebäude, Hotel | täglich bis mehrmals wöchentlich |
Zusätzlich empfiehlt sich ein- bis zweimal im Jahr eine Grundreinigung. Dabei werden Beläge intensiv gereinigt und bei Bedarf neu gepflegt.
Was gehört zu einer ordentlichen Treppenhausreinigung?
Ein gutes Leistungsverzeichnis legt fest, was bei jedem Termin passiert und was seltener anfällt.
Bei jedem Termin:
- Treppen, Podeste und Flure kehren oder saugen und feucht wischen
- Handläufe und Geländer abwischen
- Eingangsbereich und Fußmatten reinigen
- Briefkastenanlage und Klingeltableau abwischen
- Fingerabdrücke an Glastüren entfernen
Monatlich oder quartalsweise:
- Fensterbänke, Heizkörper und Lichtschalter
- Spinnweben an Decken und in Ecken
- Kellertreppe und Kellerflur
- Aufzugskabine und Aufzugstüren
Die Fensterreinigung im Treppenhaus wird meist separat vereinbart, zum Beispiel zweimal im Jahr.
Wovon hängen die Kosten ab?
- Größe: Anzahl der Etagen, Treppenhäuser und Flurflächen
- Bodenbelag: Naturstein, Linoleum oder Fliesen brauchen unterschiedliche Pflege
- Turnus: Mehr Termine senken meist den Preis pro Einsatz
- Zusatzleistungen: Keller, Aufzug, Außenbereich, Mülltonnenplatz
- Verschmutzung: Baustellen, Gewerbe oder viel Publikumsverkehr erhöhen den Aufwand
Abgerechnet wird meist als Pauschale pro Monat oder pro Einsatz. Seriöse Anbieter besichtigen das Objekt, bevor sie ein Angebot machen.
Können die Kosten auf Mieter umgelegt werden?
In der Regel ja. Die Kosten der Gebäudereinigung gehören nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Nebenkosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu umlagefähigen Nebenkosten.
Mieter reinigen lassen oder Dienstleister beauftragen?
Die Reinigung durch Mieter nach Plan spart Geld, führt aber oft zu Streit und ungleicher Qualität. Ein Dienstleister sorgt für gleichbleibende Sauberkeit, und der Aufwand für Eigentümer und Verwalter sinkt deutlich.
Treppenhausreinigung in Düsseldorf
Fresh Flush reinigt Treppenhäuser in Düsseldorf, Neuss, Meerbusch und Umgebung mit festem Team und nachlesbarem Leistungsverzeichnis. Nach jedem Einsatz erhalten Sie eine Dokumentation. Auf Wunsch übernehmen wir auch Hausmeisterservice und Winterdienst – alles mit einem Ansprechpartner. Mehr zur Treppenhausreinigung oder direkt ein kostenloses Angebot anfordern.
